Klasse A/A1/A2

Klasse A/A1/A2

Führerscheinklasse A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Diesen „kleinen“ Motorradführerschein machen viele mit 16 Jahren. Vorteil gegenüber der Klasse M = mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.

Voraussetzung

16 Jahre

Geltungsdauer:

ohne Befristung

Eignung:

Allgemeine Eignung / Sehtest

Einschluss der Klassen:

AM

Sonstiges

Leichtkrafträder ohne Drosselung!

Führerscheinklasse A 2 (beschränkt)

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

Voraussetzung

Mindestalter:

18 Jahre

Geltungsdauer:

ohne Befristung

Eignung:

Allgemeine Eignung / Sehtest

Einschluss der Klassen:

A1 + M

Sonstiges:

Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A18 sofort ohne Beschränkung.

Führerscheinklasse A (unbeschränkt)

Die Klasse A gibt es in zwei Abstufungen. Mit der Klasse A unbeschränkt darf man »offene« Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine Rolle mehr. Die Klasse A unbeschränkt erwirbt man nach 2-Jährigem Besitz der Klasse A2 mit reduzierter, nur praktischer Ausbildung und Prüfung.
ODER:
Wer 24 Jahre oder älter ist, darf jedoch – ohne den Umweg über die leistungs-beschränkte Klasse A2 gehen zu müssen – gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen (so genannter »Direkteinstieg«).

Voraussetzungen:

Mindestalter

für den Direkteinstieg 24 Jahre; ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A2 ( beschränkt )

Vorbesitz

Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A2 ( beschränkt ) voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren Besitz und erneuter Praktischer Ausbildung und Prüfung erteilt. Ausnahme: Mit mindestens 24 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränktzu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse. Die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 24. Lebensjahres abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 24. Geburtstag ausgehändigt.

Geltungsdauer:

ohne Befristung

Eignung:
Allgemeine Eignung / Sehtest

Einschluss der Klassen:
A1 + AM

Sonstiges:
Wer mit 16 Jahren die Klasse A1 mit Theorie und Praxisprüfung erwirbt, kann mit 18 ohne Theorieprüfung, mit reduzierter Praxisausbildung und Prüfung die Klasse A 2 (35Kw) und dann nach 2-jährigem Besitz und erneuter reduzierter Praxisausbildung und Prüfung die Klasse A erwerben.