Beschleunigte Grundqualifikation

Beschleunigte Grundqualifikation

Innerhalb der Europäischen Union soll die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden. Deshalb müssen selbständige und angestellte Fahrer/innen, die gewerblich Güterkraft- oder Personenverkehr zusätzlich zu der jeweils erforderlichen Fahrerlaubnis eine Grundqualifikation erwerben.  

Wer muss eine Grundqualifikation nachweisen?

  • Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis D1, D1E, D, DE), die ab dem 10.09.2008 eine Fahrerlaubnis dieser Klassen erwerben und gewerblich tätig sind.
  • Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis C1, C1E, C, CE), die ab dem 10.09.2009 eine Fahrerlaubnis dieser Klassen neu erwerben und gewerblich tätig sind.

Termine auf Anfrage