Weiterbildung

BKF-Weiterbildung

Termine:

Warum Weiterbildung?

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) verpflichtet alle Fahrerinnen und Fahrer, die

  • deutsche Staatsangehörige sind
  • Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder des EWR sind
  • Staatsangehörige eines Drittstaates sind und für ein Unternehmen mit Sitz in EU/EWR arbeiten

zu Weiterbildungen zum Zwecke der “Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse” soweit Sie diese Fahrten

  • im Güterkraft- oder Personenverkehr
  • zu gewerblichen Zwecken
  • auf öffentlichen Straßen

mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.