Sie sind in der Probezeit aufgefallen?
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet die Pflicht zur Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) aufgrund eines Bußgeldverfahrens oder einer Straftat an.
Die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.
Ablauf der Seminare:
Das Seminar ist nicht als Fahrschul-Unterricht zu verstehen, d.h. kein Lehrvortrag, keine Fragebogen, keine Prüfung. Die Teilnehmer tauschen ihre Erfahrungen aus und erarbeiten gemeinsam Lösungen, um nicht wieder aufzufallen bzw. schwere Unfälle zu vermeiden.
- Das Seminar besteht aus vier Sitzungen a 135 Minuten
- Und einer Beobachtungsfahrt mit anschließender Besprechung
- mindestens 6, maximal 12 Teilnehmer
- Zeitraum: mindestens 2 Wochen, maximal 4 Wochen
- Teilnahmebescheinigung wird am Ende der letzten Sitzung ausgehändigt.
Es muss an allen Sitzungen und der Beobachtungsfahrt teilgenommen werden!